Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr wie 4 kW ansonsten vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jeweilig mit nicht mehr als beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht eine größere anzahl denn 45 stundenkilometer, einer maximalen L... https://motorradf-hrerschein-kais99887.mdkblog.com/37937459/wenig-bekannte-fakten-über-fahrschule-kaiserslautern